Für den Fall der Fälle: Was kommt in Ihren Notfallrucksack? ( Folge 2)

  • 14. April 2021

Haben Sie bereits „Folge 1: Wovor haben Angst, wenn Sie an die Nachfolge denken?“ gelesen? Hier nochmals der Link zum ersten Blogbeitrag der Blogreihe zum Thema Nachfolge.

Auch Unternehmer sollten für den Fall der Fälle vorsorgen. Sie sollten bei Situationen vorsorgen, bei denen die Unternehmensführung gefährdet ist. Das bedeutet nicht nur der Tod, sondern auch eine Krankheit, bei der Sie Wochen oder gar Monate ausfallen. Prinzipiell hat der Notfallrucksack oder Notfallkoffer, wie Sie ihn auch nennen wollen, nicht unbedingt etwas mit der Nachfolgeplanung Ihres Unternehmens zu tun, sondern eher mit der Fortführungsplanung. Falls der Notfall bedeutet, dass Sie als Unternehmensinhaber sterben, ist das natürlich gleichbedeutend mit der Nachfolge. Machen Sie sich der Situation bewusst, was wäre, wenn Sie nicht mehr da wären, sondern plötzlich Ihre gerade mal volljährigen Kinder, Ihre Frau oder Mitarbeiter, denen Sie Prokura erteilt haben, das Unternehmen für eine Zeitlang führen. Sie sind verantwortlich dafür, wie Ihr Unternehmen im Notfall weitergeführt wird. Mit dem Notfallrucksack sichern Sie die Existenz Ihres Unternehmens.

Was müssen Sie regeln?

Sobald Sie sich überlegen, welcher Notfall eintreten kann, sollten Sie sich klar machen, was für einen solch unwahrscheinlichen Notfall überhaupt geregelt werden muss. Sobald Sie kurz- oder langfristig ausfallen, sollten Vollmachten vorliegen, damit die wichtigsten Vorgänge im Unternehmen weitergehen. Aber nicht nur der unternehmerische Teil sollte geregelt sein, sondern auch der private. Im geschäftlichen Bereich ist es entscheidend, dass Sie nur ans Unternehmen denken und Ihre Vertretung per Vollmachten regeln. Als alleiniger Geschäftsführer ist das für den Fortbestand des Unternehmens – oder zum Verhindern, dass es holprig wird oder steil abwärts geht – entscheidend. Sind Sie in der Geschäftsführung zu zweit, hat der jeweilig andere die Entscheidungsbefugnis. Falls Sie jedoch keinen zweiten Geschäftsführer haben, können Sie auch Prokura erteilen.

Halten Sie Ihre Vorstellungen schriftlich fest, sei es in Verträgen, Richtlinien oder einfach dokumentiert. Setzen Sie sich mit Ihrer Familie zusammen und binden Sie sie in die Notfallplanung mit ein. Sie benötigen also nicht nur eine Unternehmensstrategie, sondern auch eine Notfallstrategie. Regeln Sie mit Ihrer Familie, wie die Rollen – und Aufgabenverteilung und die Kommunikation im Falle des Falles ist. Folgende Fragen sollen Ihnen als Hilfestellung dienen, damit Sie an alle Eventualitäten denken.

  1. Wer könnte das Unternehmen im Notfall weiterführen?
  2. Haben Sie eine Person Ihres Vertrauens – sei es aus der Familie, aus dem Unternehmen oder von Extern, der das Unternehmen für die Dauer weiterführen kann?
  3. Oder sollten Sie für die Führung mehrere Personen einsetzen?
  4. Wer sind die Mitarbeiter, die mit den aktuellen Projekten, den Kunden und Lieferanten, den aktuellen Aufträgen und wichtigsten Prozessen vertraut sind?
  5. Wurden bereits Bankvollmachten verteilt? Welche Personen kennen die Bankkonten und haben einen Überblick?
  6. Wo sind Codes, Kennwörter oder auch Schlüssel verwahrt? Wer kennt sich aus?
  7. Ist bereits ein Beirat installiert oder sollte diese erwogen werden?
  8. Sind Sie bereits im Nachfolgeprozess und der Unternehmensnachfolger steht fest? Wie sieht die Übergangsphase im Hinblick auf die Einarbeitung und die Übernahme der Verantwortung so- wie Aufgaben aus? Oder muss für eine gewisse Dauer ein Fremdgeschäftsführer eingestellt werden?
  9. Ist die Familie abgesichert? Ist das Erbe geregelt? Wie wird das Unternehmen aufgeteilt?
  10. Gibt es Pflichtteilsansprüche? Ist genug Erbe vorhanden, um diese zu befriedigen? Gibt es Erben, die auf Ihre Pflichtteile verzichtet haben?
  11. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? Wie gestaltet sich dadurch die Liquidität?

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